Zimmerei & Dachdeckerei    HUndhammer GmbH

Holzbau in Tradition und Qualität

DACHDECKEREI


Durch die Arbeit des Dachdeckers wird das Innere des Gebäudes vor Witterungseinflüssen und Niederschlägen geschützt.
Neben dem traditionellen Dachdecken umfasst das Aufgabengebiet des Dachdeckers weitere Tätigkeitsb
ereiche, wie Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie der Einbau von Dachflächenfenstern und das Installieren von Solar- und Photovoltaikanlagen. 


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AKVK4708
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Unsere Dachdecker übernehmen typische Aufgaben, wie ...

  • Dacheindeckungen mit einer großen Auswahl an Tondachziegeln und Betondachsteinen in einer Vielzahl von verschiedenen ...
    - Formen (Biberschwanz, Frankfurter Pfanne, Harzer Pfanne, Heidelberger
      Pfanne, Taunus Pfanne, Turmziegel)
    - Größen unterscheiden sich aufgrund der einhergehenden Formen und       sind für die Stabilität entscheidend,
    - Eigenschaften (unterschiedliche Farben, Oberflächen und Preis-
      gefüge, Wartungsaufwand sowie B
    eständigkeit) und 
    Verlegearten (i.d.R. auf Latten und je nach Form des Ziegels /
      Dachsteins) 

  • Verlegen von geeigneter Wärmedämmung in Neubauten sowie Dachsanierung bei Altbauten, hierdurch lassen sich die Heizkosten deutlich senken.
    Eine gute Wärmedämmung hält im Winter die Wärme im Haus und im Sommer bleibt die Wärme draußen. Durch den Angleich der Temperaturen von Raum und Innenwänden wird für ein Wohlfühlklima gesorgt. Die Wärmedämmung kann zusätzlich als Brand- und Schallschutz dienen. Sie können Fördermöglichkeiten für die Wärmedämmung nutzen - wir beraten Sie gerne.
    Informieren Sie sich auch unter folgenden Downloads:
     
    "Steico Sommerlicher Hitzeschutz",
    "Wärmeschutz von aussen",
    "Altbausanierung"

  • Montieren von Schneefangsystemen, wie Schneenasen, Schneefanggitter und Schneefangbalken sowie Vogelschutzgitter und Taubenabwehrspikes

  • zertifizierte Asbestentsorgung - Wir machen Ihre Immobilie wieder bewohnbar. Um dauerhaft gesundheitliche Schäden zu vermeiden und Wohlbefinden zu steigern, muss Asbest ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt werden nach Anhang I Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wir können einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 erbringen.  

 



 
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